Die Corona-Überbrückungshilfe III ist abgelaufen

Mit der Corona-Überbrückungshilfe III haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie der Finanzen (BMF) in den vergangenen Monaten eine wichtige Unterstützung für Unternehmen bereitgestellt, die aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Umsatzeinbußen erlitten haben. Diese Fördermaßnahme wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen in Deutschland in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zu unterstützen.

Die Überbrückungshilfe III konnte beantragt werden, wenn Unternehmen einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum Vorjahresmonat nachweisen konnten. Der Antragszeitraum erstreckte sich von November 2020 bis Juni 2021. Eine der bemerkenswerten Eigenschaften dieser Hilfe war, dass sie nicht zurückgezahlt werden musste.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgte über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und konnte von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder anderen prüfenden Dritten durchgeführt werden. Diese Regelung galt auch für Unternehmen in Branchen wie der Hotellerie und Gastronomie sowie der Veranstaltungs- und Kulturbranche, die aufgrund von Schließungsanordnungen auf Grundlage von Bund-Länder-Beschlüssen von der Pandemie besonders betroffen waren.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen war. Das bedeutete, dass Unternehmen, die bereits die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten hatten, für die entsprechenden Monate nicht zusätzlich für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Antragszeitraum für die Corona-Überbrückungshilfe III am 31. Oktober 2021 endete.
Seit dem 01. September 2023 ist diese Fördermaßnahme nicht mehr verfügbar.

Wir danken allen Unternehmen und Institutionen, die von dieser Unterstützung profitiert haben, und hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Zukunft weiter verbessern wird.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung zu aktuellen Unternehmensförderungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.