
Corona-Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III stellen die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Finanzen (BMF) umfangreiche Fördermöglichkeiten für Unternehmen bereit, die bedingt durch Corona von Umsatzausfällen betroffen sind. Dies ist ein bundesweites Fördermittel, das in Verbindung mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Vorjahresmonat für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden kann und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de durch Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige prüfende Dritte. Dies gilt u.a. für Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie sowie der Veranstaltungs- und Kulturbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, entsprechend für die Monate November und/oder Dezember nicht für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Übersicht Überbrückungshilfe III
Wer wird gefördert? |
Keine Förderung erhalten:
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Was wird gefördert? |
u.a. erstattungsfähige Fixkosten:
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Für welchen Zeitraum? |
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Voraussetzungen? |
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Konditionen? |
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Fördervolumen? |
Härtefallfhilfen für Sonderfälle
Neustarthilfe für Soloselbstständige
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zuständige Stelle(n)? |
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Verfahrensablauf? |
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Weitere Informationen? |
Gerade in der Zeit nach der Corona-Pandemie werden Hotels und Gastgeber viele Maßnahmen umsetzen müssen, um ihre Objekte an die neuen Hygiene- und Gesundheitsanforderungen anzupassen. Hier kommen wir als Fachpartner ins Spiel…
Unser langjähriger Partner SALTO Systems z.B. verfügt über eine Vielzahl von Möglichkeiten, dem Gastgewerbe dabei zu helfen, effektiv auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu reagieren. Dazu gehören unter Anderem Lösungen wie der automatische Check-in und Mobile Access (Türöffnung per Smartphone) sowie die Verwendung von antimikrobieller Technologie für die Oberflächen ihrer Türhardware. Damit können Gastgeber nicht nur Prozesse optimieren und das Gästeerlebnis auf eine höhere Stufe heben, sondern auch die Sicherheit für Gäste und Personal gewährleisten. Von Türschloss über Türbeschläge bis hin zu digitalen Schrankschlössern sind die Möglichkeiten nahezu grenzenlos. Zudem sind solche Systeme auch sehr gut in digitale Zeiterfassungs- und Bezahlsysteme integrierbar.
Die enge Zusammenarbeit von SALTO mit Hoteliers und führenden Integrationspartnern sowie ihre Begeisterung für Technologie versetzen uns in die Lage, Hoteliers und Gastronomen bei der Bereitstellung einer gesunden und hygienischen Umgebung für Mitarbeiter und Gäste effektiv zu unterstützen.
Sprechen Sie uns gerne dazu an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weitere Kontaktwege
FELGNER SICHERHEITSTECHNIK GMBH & CO. KG
Zentrale Dresden (MIT LADENGESCHÄFT - Mo-Fr. 8-18 Uhr):
Heiligenbornstraße 17, 01219 Dresden (Deutschland)
Hauptbereiche: Mechanik / Mechatronik, Werkstatt, Laden, Lager
Telefon: 0351 / 47752 - 0
Telefax: 0351 / 47752 - 13
Zweigstelle Dresden I (ohne Ladengeschäft):
Uhdestraße 5, 01219 Dresden (Deutschland)
Hauptbereiche: Elektronik, Verwaltung / Geschäftsführung
Telefon: 0351 / 47752 - 85
Telefax: 0351 / 47752 - 81
Zweigstelle Dresden II (ohne Ladengeschäft - mit Abholmöglichkeit):
Am Eiswurmlager 23, 01189 Dresden (Deutschland)
Hauptbereiche: Zentrallager, eCommerce, Großhandel
Telefon: 0351 / 47752 - 50
E-Mail: info@sicher24.de
Zweigstelle Freital (FELGNER Sicherheitszentrum - Mo/Mi/Fr. 7-16 Uhr und Di/Do 9-18 Uhr):
Dresdner Straße 177, 01705 Freital (Deutschland)
Hauptbereiche: Mechanik / Mechatronik, Werkstatt, Laden
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